Pressegespräch Gasometer
Am Montag, den 20. Juli hat der BUND Berlin e.V. und Denk mal an Berlin e.V. zu dem Pressegespräch "Widerspruch gegen Baugenehmigung Gasometer eingelegt" in die Geschäftsstelle von Denk mal an Berlin e.V. eingeladen. Im Gespräch waren Tilmann Heuser, BUND Berlin, RA Thorsten Deppner und Elisabeth Ziemer, Denk mal an Berlin e.V..
Der BUND Berlin hatte gegen die vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg am 5. November 2021 erteilte Baugenehmigung für den 2. Bauabschnitt der Gasometer-Bebauung im Dezember fristgerecht Widerspruch eingelegt. Nach erfolgter Akteneinsicht hat er diesen vor Kurzem juristisch begründet.
Das Ziel des vom Umweltrechtsanwalt Thorsten Deppner im Auftrag des BUND geführten Widerspruchsverfahrens ist, die Baugenehmigung für den 2. Bauabschnitt vollständig aufzuheben, jedenfalls aber eine Bebauung des Gasometers oberhalb von 57m über dem Gelände (= drittoberster Gasometerring) zu verhindern. Im Erfolgsfall müssten die bereits begonnenen Bauarbeiten gestoppt werden und ggf. ein Rückbau erfolgen.
Das Bezirksamt hatte die Baugenehmigung auf Grundlage einer sog. "Planreifeerklärung" noch vor Verabschiedung des zugundeliegenden Bebauungsplans erteilt. So kann Bauherren ein Baubeginn ermöglicht werden, ohne dass der zugrundeliegende- nicht verabschiedete - Bebauungsplan vorab gerichtlich überprüft werden könnte.
Nach Einschätzung von BUND Berlin und Denk mal an Berlin handelt es sich bei diesem Vorgehen um ein bewusstes Aushebeln der Rechte der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem umstrittenen Bauvorhaben
Unter Vorspiegelung der Ansiedlung eines "international bedeutenden Unternehmens der Elektromobilität" (Tesla) auf dem EUREF-Gelände gelang es DENKMALplus und dem Bezirk, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dazu zu bewegen, "dringenden Gesamtinteressen Berlins" den Vorrang vor einer korrekten Abwägung aller öffentlichen und privaten Interessen zu geben.
Die Argumente der Öffentlichkeit wie auch der Fachinstanzen, die sich gegen den Ausbau des Gasometers mit ihren jahrelangen Einwendungen und Stellungnahmen gewehrt hatten, wurden zugunsten eines sehr gut mit der Politik vernetzten
Unternehmers beiseite gefegt.
Zum zweiten Mal wurde kurzerhand mit vorgezogener Planreife ein verwaltungsinternes Instrument zur Aushebelung der Rechtsprüfung genutzt - weder der erste B-Plan-Entwurf von 2008 noch der zweite von 2021 sind bis heute festgesetzt worden. Damit wurden beide B-Plan-Entwürfe der rechtlichen Überprüfung durch die Öffentlichkeit entzogen und die öffentliche Beteiligung ad absurdum geführt.
Wir erwarten, daß das Widerspruchsverfahren ohne politische Einflußnahme verhandelt wird.
Wir fordern, daß die Abwägung öffentlicher und privater Interessen korrekt vorgenommen wird.
Wir sind nicht bereit, länger die Aushebelung öffentlicher Rechte zu dulden.
832